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AN IHRER SEITE IN JEDER LAGE DES VERFAHRENS

Unabhängig von Schuld oder Unschuld

Als Strafverteidiger stehen wir Ihnen in jeder Lage des Verfahrens zur Seite und wahre Ihre Rechte.

In dieser Funktion ist es uns gestattet, Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen und so gemeinsam mit Ihnen die für Sie bestmögliche Strategie zu entwickeln. 

Wir, die Kanzlei Schotenroehr aus Düsseldorf, stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie

Beschuldigter eines Strafverfahrens sind, Opfer einer Straftat geworden sind

oder eine Aussage machen müssen. 

 

Es steht Ihnen frei, in jeder Lage des Verfahrens einen Strafverteidiger hinzuzuziehen. 

Die Hinzuziehung eines Strafverteidigers ist im Bereich des Strafrechts dringend anzuraten, denn es geht hier um Eingriffe von Seiten der Staatsgewalt und manchmal um empfindliche Geld- oder Freiheitsstrafen. 

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IWir sind mit unserer besonderen Expertise im Strafrecht für Sie da, wenn gegen Sie eine Anzeige vorliegt, Sie eine Vorladung zur Vernehmung bekommen haben, Sie einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift zugestellt bekommen haben oder aber auch schon dann, wenn Ermittlungen seitens der Strafverfolgungsbehörden gegen Sie ergehen wie z.B eine Durchsuchung Ihrer Räumlichkeiten. Eine effiziente Strafverteidigung beginnt bereits im Ermittlungsverfahren, 

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Ebenfalls beraten wir Sie in Fällen, in denen ein Haftbefehl gegen Sie vorliegt oder aber sich ein Angehöriger in Haft befindet.​

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KONTAKT

Rechtsanwältin
Janet-Eva Schotenroehr
Burgmüllerstraße 57
40235 Düsseldorf

+49 (0) 211 - 94 21 12 43

+49 (0) 152 - 59 41 06 11

(24 h Notfalltelefon)

Downloads:

Datenschutzhinweise finden Sie hier

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